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AGB & Nutzungsbedingungen

Entwurf, noch nicht rechtlich geprüft. Diese Seite befindet sich in Vorbereitung auf den Livegang und enthält noch offene Platzhalter (in eckigen Klammern) sowie Angaben, die vor Veröffentlichung durch eine Fachperson für Schweizer Recht geprüft werden müssen.

Für Praxen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), für Patient:innen die App-Nutzungsbedingungen. Wählen Sie unten die für Sie geltende Fassung.

§1 Vertragsparteien und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Atlantic Medical GmbH, Industriestrasse 9, 7402 Bonaduz (nachfolgend „Continua“), und der sich registrierenden Therapiepraxis (nachfolgend „Praxis“) betreffend die Nutzung der Continua-Praxis-Software gemäss § 2. Vertragspartnerin ist die Praxis, vertreten durch die bei der Registrierung angegebene berechtigte Person.

Diese AGB gelten für sämtliche Therapeutinnen und Therapeuten, die im Namen der Praxis auf die Software zugreifen. Die Praxis stellt sicher, dass sich ihre Mitarbeitenden an diese AGB halten, und haftet für deren Einhaltung wie für eigenes Handeln.

Bei Widersprüchen zwischen dieser AGB, dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und der Datenschutzerklärung gilt für Fragen der Datenbearbeitung der AVV vorrangig (siehe §14); im Übrigen gelten diese AGB.

§2 Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

Continua stellt der Praxis eine webbasierte Software zur Verfügung, mit der die Praxis eigene Übungen erfassen, daraus individuelle Heimprogramme für Patient:innen zusammenstellen, diese an die Continua-App übermitteln und die dabei automatisch erzeugte Behandlungsdokumentation verwalten kann.

Continua liefert keine eigene oder lizenzierte Übungsbibliothek. Sämtliche in Continua erfassten Übungen und deren fachliche Richtigkeit liegen ausschliesslich in der Verantwortung der Praxis.

Die automatisch erzeugte Dokumentation ist ein einfaches, inhaltlich genormtes Hilfsmittel. Sie ersetzt nicht die fachliche Beurteilung durch die Praxis und stellt keine tarifliche Leistungsabrechnung (z. B. Tarif 590) dar. Die Praxis bleibt für Vollständigkeit und Richtigkeit der Dokumentation verantwortlich und ist gehalten, automatisch erzeugte Inhalte vor Verwendung zu prüfen.

Continua ist berechtigt, den Funktionsumfang der Software im Rahmen der ordentlichen Weiterentwicklung anzupassen, sofern der Kernnutzen (Übungserfassung, Heimprogrammerstellung, Dokumentation) dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird.

§3 Vertragsschluss, Registrierung, Zulassungsvoraussetzungen

Der Vertrag kommt mit erfolgreicher Registrierung der Praxis und Bestätigung durch Continua zustande. Bei der Registrierung sichert die Praxis zu, über die für ihre Tätigkeit erforderliche fachliche und rechtliche Zulassung (z. B. Berufsausweis, Praxisbewilligung) zu verfügen und diese während der gesamten Vertragsdauer aufrechtzuerhalten, sowie dass alle Personen, die im Namen der Praxis Therapeuten-Zugänge erhalten, zur Ausübung der jeweiligen Therapieform berechtigt sind. Continua prüft diese Zusicherungen nicht aktiv nach; die Verantwortung dafür liegt bei der Praxis.

Mit der Registrierung akzeptiert die vertretungsberechtigte Person diese AGB sowie die Datenschutzerklärung und willigt im Namen der Praxis in die entsprechende Datenverarbeitung ein (technisch umgesetzt als Zustimmungs-Checkbox im Registrierungsprozess, Stand 09.09.2026 im Registrierungs-Flow noch nicht umgesetzt).

§4 Pflichten der Praxis

  • Zugangsdaten vertraulich behandeln und Mehrfaktor-Authentifizierung nutzen
  • Patient:innen vor Erfassung in geeigneter Form informieren und die erforderliche Einwilligung einholen (Continua stellt hierzu einen Muster-Datenschutzhinweis zur Verfügung)
  • Selbst dafür sorgen, dass die Nutzung von Continua mit der eigenen Schweigepflicht vereinbar ist (siehe §15)
  • Wahrheitsgemässe Angaben zu Praxis-, Therapeuten- und Patientendaten machen
  • Als datenschutzrechtlich Verantwortliche für die von ihr erfassten Patientendaten die erforderliche Rechtsgrundlage für deren Bearbeitung sicherstellen (siehe §14)
  • Sicherstellen, dass jeder Therapeut für Handlungen unter dem eigenen Zugang — einschliesslich der Bestätigung von Instruktion und Verständnis gemäss der Behandlungsdokumentation — persönlich verantwortlich ist
  • Sicherstellen, dass eine in einer Übung (Video, Foto, Sprachnachricht) abgebildete Therapeutin, ein abgebildeter Therapeut oder weiteres Praxispersonal mit der Aufnahme und deren Verwendung im jeweiligen Heimprogramm einverstanden ist

Sämtliche über einen Therapeuten-Zugang vorgenommenen Handlungen gelten im Verhältnis zwischen Continua und der Praxis als durch die jeweils angemeldete Person vorgenommen.

§5 Verbotene Nutzungen

Der Praxis ist insbesondere untersagt:

  • die Software für andere Zwecke als die Erbringung eigener Therapieleistungen zu nutzen
  • automatisiertes Auslesen (Scraping) von Inhalten Dritter innerhalb der Plattform
  • die Re-Identifikation anonymisierter oder aggregierter Daten zu versuchen
  • Zugangsdaten an nicht zur Nutzung berechtigte Personen weiterzugeben

Bei Verstössen ist Continua berechtigt, den Zugang der betreffenden Person oder der Praxis zu sperren.

§6 Verfügbarkeit und Support

Continua bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Software, kann jedoch keine unterbruchsfreie Verfügbarkeit zusichern. Wartungsfenster werden nach Möglichkeit ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und, soweit praktikabel, vorab angekündigt.

Support erfolgt per E-Mail an info@atlantic-medical.ch. Ein bestimmtes Antwortzeit-Niveau wird nicht zugesichert.

§7 Vergütung

Die Praxis erwirbt eine Lizenz gemäss der bei Vertragsschluss geltenden Preisliste, gestaffelt nach der Anzahl aktiver Therapeuten-Konten der Praxis:

  • 1 Therapeut (Einzelpraxis): CHF 200.– / Monat
  • 2–5 Therapeuten (kleines Team): CHF 300.– / Monat
  • 6–10 Therapeuten (mittleres Team): CHF 400.– / Monat
  • 11+ Therapeuten (grosse Praxis): CHF 500.– / Monat

Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung aktive Anzahl Therapeuten-Konten. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich per QR-Rechnung. [Zahlungsfrist der Rechnung, z. B. 30 Tage netto — durch Continua festzulegen.] Bei Zahlungsverzug ist Continua berechtigt, den Zugang zur Software vorübergehend zu sperren.

Continua kann die Preisliste mit Wirkung für die Zukunft anpassen. [Ankündigungsfrist gegenüber bestehenden Praxen, z. B. 30 Tage im Voraus — durch Continua/Anwalt festzulegen.]

§8 Haftung

Continua haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind, sowie im Rahmen der gesetzlich zwingenden Bestimmungen des Obligationenrechts. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Continua ausschliesslich für unmittelbare Schäden und höchstens bis zur Höhe der von der Praxis in den letzten zwölf Monaten geleisteten Lizenzgebühr. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden (namentlich entgangenen Gewinn, Datenverlust jenseits der Wiederherstellung aus Backups) ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Ausgenommen von dieser Haftungsbeschränkung sind Ansprüche aus der Verletzung von Persönlichkeits- oder Datenschutzrechten der Patient:innen sowie Schäden aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für die fachliche Richtigkeit der von der Praxis erfassten Übungen, Dosierungen und Behandlungsentscheidungen sowie für die automatisch erzeugte Dokumentation übernimmt Continua keine Haftung.

Continua trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen, damit Übungsinhalte ausschliesslich verknüpften, angemeldeten Patient:innen zugänglich sind. Für eine missbräuchliche Weiterverbreitung von Übungsinhalten durch Patient:innen oder Dritte ausserhalb dieser Zugriffskontrolle sowie für eine fehlende Einwilligung abgebildeter Personen haftet Continua nicht.

§9 Gewährleistung

Continua behebt gemeldete, reproduzierbare Mängel an der Software innert angemessener Frist. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

§10 Höhere Gewalt

Continua haftet nicht für Leistungsstörungen, die auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind, die ausserhalb ihres Einflussbereichs liegen.

§11 Vertragsdauer und Kündigung

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Die Praxis kann den Vertrag jederzeit über die Praxis-Software kündigen; die Kündigung wird mit der Bestätigung durch Continua wirksam. [Ordentliche Kündigungsfrist bzw. Mindestvertragsdauer: aktuell technisch keine hinterlegt — durch Continua/Anwalt festzulegen.] Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten, insbesondere bei wiederholtem oder schwerwiegendem Verstoss gegen §3, §4 oder §5.

Bis zur Bestätigung der Kündigung durch Continua bleibt der Zugang der Praxis aktiv; mit der Bestätigung werden sämtliche Therapeuten-Konten der Praxis deaktiviert.

§12 Folgen der Vertragsbeendigung: Datenexport und Löschung

Die Praxis kann ihre Daten (Übungs-Bibliothek, Patientendaten, Heimprogramme, Dokumentationen, Mediendateien) jederzeit über die Praxis-Software als Datenexport herunterladen, insbesondere vor einer Kündigung.

Ab der Bestätigung der Kündigung durch Continua bleiben die Praxis- und Patientendaten während einer Aufbewahrungsfrist von 2 Jahren gespeichert, ohne dass die Praxis in dieser Zeit auf die Software zugreifen kann. Innerhalb dieser Frist kann die Praxis bei Continua eine Reaktivierung beantragen. Nach Ablauf der Frist werden sämtliche Daten der Praxis unwiderruflich gelöscht. Patientenkonten selbst bleiben davon unberührt, soweit der jeweilige Patient noch mit einer anderen Praxis verknüpft ist.

Rechnungs- und Buchhaltungsdaten der Praxis-Kundenbeziehung werden im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (Art. 958f OR, 10 Jahre) unabhängig hiervon weitergeführt.

§13 Änderungen dieser AGB

Continua kann diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von [ANKÜNDIGUNGSFRIST, z. B. 30 Tage] anpassen. Widerspricht die Praxis nicht innert dieser Frist, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Bei wesentlichen Änderungen zu Lasten der Praxis steht dieser ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu.

§14 Datenschutz und Auftragsbearbeitung

Im Verhältnis zu den Patientendaten, die die Praxis über Continua bearbeitet, ist die Praxis Verantwortliche im Sinne des Schweizer Datenschutzrechts (revDSG); Continua bearbeitet diese Daten als Auftragsbearbeiterin ausschliesslich nach Weisung der Praxis und im Rahmen des separaten Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV). Für die eigene Kundenbeziehung zur Praxis gilt die Datenschutzerklärung von Continua.

Continua kann zur Erbringung ihrer Leistungen weitere Auftragsbearbeiter (Subunternehmer) beiziehen, namentlich für Hosting, E-Mail-Versand, Zahlungsabwicklung und Mobil-Benachrichtigungen. Einzelheiten und das Verfahren bei Änderungen sind im AVV geregelt.

§15 Berufsgeheimnis — Hinweis

Offener Punkt: Ob und inwieweit die für die Praxis geltende Schweigepflicht direkt aus Art. 321 StGB oder aus berufsrechtlichen/kantonalen Bestimmungen folgt, ist noch nicht abschliessend geklärt und muss vor Livegang durch eine auf Schweizer Gesundheitsrecht spezialisierte Fachperson pro Berufsgruppe (Ergotherapie, Atemtherapie, später Psychotherapie) geprüft werden. Diese AGB nehmen daher bewusst keine Position dazu vorweg, ob Art. 321 StGB einschlägig ist. Die Praxis bleibt im Rahmen der für sie geltenden Schweigepflicht dafür verantwortlich, dass die Nutzung von Continua damit vereinbar ist.

§16 Schlussbestimmungen

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des IPRG und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz von Continua (Bonaduz, Graubünden), soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Massgebend ist die deutsche Fassung dieser AGB.

Diese Fassung ist ein Entwurf (zweite Iteration, 09.09.2026, zusammengeführt mit der Fassung in legal/) und noch nicht abschliessend durch eine Fachperson für Schweizer Vertrags- und Gesundheitsrecht geprüft — insbesondere §15 (Berufsgeheimnis) bleibt offen.
🇨🇭 Alle Daten werden ausschliesslich in der Schweiz gehostet