Für Praxen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), für Patient:innen die App-Nutzungsbedingungen. Wählen Sie unten die für Sie geltende Fassung.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Atlantic Medical GmbH, Industriestrasse 9, 7402 Bonaduz (nachfolgend „Continua“), und der sich registrierenden Therapiepraxis (nachfolgend „Praxis“) betreffend die Nutzung der Continua-Praxis-Software gemäss § 2. Vertragspartnerin ist die Praxis, vertreten durch die bei der Registrierung angegebene berechtigte Person.
Diese AGB gelten für sämtliche Therapeutinnen und Therapeuten, die im Namen der Praxis auf die Software zugreifen. Die Praxis stellt sicher, dass sich ihre Mitarbeitenden an diese AGB halten, und haftet für deren Einhaltung wie für eigenes Handeln.
Bei Widersprüchen zwischen dieser AGB, dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) und der Datenschutzerklärung gilt für Fragen der Datenbearbeitung der AVV vorrangig (siehe §14); im Übrigen gelten diese AGB.
Continua stellt der Praxis eine webbasierte Software zur Verfügung, mit der die Praxis eigene Übungen erfassen, daraus individuelle Heimprogramme für Patient:innen zusammenstellen, diese an die Continua-App übermitteln und die dabei automatisch erzeugte Behandlungsdokumentation verwalten kann.
Continua liefert keine eigene oder lizenzierte Übungsbibliothek. Sämtliche in Continua erfassten Übungen und deren fachliche Richtigkeit liegen ausschliesslich in der Verantwortung der Praxis.
Die automatisch erzeugte Dokumentation ist ein einfaches, inhaltlich genormtes Hilfsmittel. Sie ersetzt nicht die fachliche Beurteilung durch die Praxis und stellt keine tarifliche Leistungsabrechnung (z. B. Tarif 590) dar. Die Praxis bleibt für Vollständigkeit und Richtigkeit der Dokumentation verantwortlich und ist gehalten, automatisch erzeugte Inhalte vor Verwendung zu prüfen.
Continua ist berechtigt, den Funktionsumfang der Software im Rahmen der ordentlichen Weiterentwicklung anzupassen, sofern der Kernnutzen (Übungserfassung, Heimprogrammerstellung, Dokumentation) dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird.
Der Vertrag kommt mit erfolgreicher Registrierung der Praxis und Bestätigung durch Continua zustande. Bei der Registrierung sichert die Praxis zu, über die für ihre Tätigkeit erforderliche fachliche und rechtliche Zulassung (z. B. Berufsausweis, Praxisbewilligung) zu verfügen und diese während der gesamten Vertragsdauer aufrechtzuerhalten, sowie dass alle Personen, die im Namen der Praxis Therapeuten-Zugänge erhalten, zur Ausübung der jeweiligen Therapieform berechtigt sind. Continua prüft diese Zusicherungen nicht aktiv nach; die Verantwortung dafür liegt bei der Praxis.
Mit der Registrierung akzeptiert die vertretungsberechtigte Person diese AGB sowie die Datenschutzerklärung und willigt im Namen der Praxis in die entsprechende Datenverarbeitung ein (technisch umgesetzt als Zustimmungs-Checkbox im Registrierungsprozess, Stand 09.09.2026 im Registrierungs-Flow noch nicht umgesetzt).
Sämtliche über einen Therapeuten-Zugang vorgenommenen Handlungen gelten im Verhältnis zwischen Continua und der Praxis als durch die jeweils angemeldete Person vorgenommen.
Der Praxis ist insbesondere untersagt:
Bei Verstössen ist Continua berechtigt, den Zugang der betreffenden Person oder der Praxis zu sperren.
Continua bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Software, kann jedoch keine unterbruchsfreie Verfügbarkeit zusichern. Wartungsfenster werden nach Möglichkeit ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und, soweit praktikabel, vorab angekündigt.
Support erfolgt per E-Mail an info@atlantic-medical.ch. Ein bestimmtes Antwortzeit-Niveau wird nicht zugesichert.
Die Praxis erwirbt eine Lizenz gemäss der bei Vertragsschluss geltenden Preisliste, gestaffelt nach der Anzahl aktiver Therapeuten-Konten der Praxis:
Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung aktive Anzahl Therapeuten-Konten. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich per QR-Rechnung. [Zahlungsfrist der Rechnung, z. B. 30 Tage netto — durch Continua festzulegen.] Bei Zahlungsverzug ist Continua berechtigt, den Zugang zur Software vorübergehend zu sperren.
Continua kann die Preisliste mit Wirkung für die Zukunft anpassen. [Ankündigungsfrist gegenüber bestehenden Praxen, z. B. 30 Tage im Voraus — durch Continua/Anwalt festzulegen.]
Continua haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind, sowie im Rahmen der gesetzlich zwingenden Bestimmungen des Obligationenrechts. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Continua ausschliesslich für unmittelbare Schäden und höchstens bis zur Höhe der von der Praxis in den letzten zwölf Monaten geleisteten Lizenzgebühr. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden (namentlich entgangenen Gewinn, Datenverlust jenseits der Wiederherstellung aus Backups) ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Ausgenommen von dieser Haftungsbeschränkung sind Ansprüche aus der Verletzung von Persönlichkeits- oder Datenschutzrechten der Patient:innen sowie Schäden aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für die fachliche Richtigkeit der von der Praxis erfassten Übungen, Dosierungen und Behandlungsentscheidungen sowie für die automatisch erzeugte Dokumentation übernimmt Continua keine Haftung.
Continua trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen, damit Übungsinhalte ausschliesslich verknüpften, angemeldeten Patient:innen zugänglich sind. Für eine missbräuchliche Weiterverbreitung von Übungsinhalten durch Patient:innen oder Dritte ausserhalb dieser Zugriffskontrolle sowie für eine fehlende Einwilligung abgebildeter Personen haftet Continua nicht.
Continua behebt gemeldete, reproduzierbare Mängel an der Software innert angemessener Frist. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Continua haftet nicht für Leistungsstörungen, die auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind, die ausserhalb ihres Einflussbereichs liegen.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Die Praxis kann den Vertrag jederzeit über die Praxis-Software kündigen; die Kündigung wird mit der Bestätigung durch Continua wirksam. [Ordentliche Kündigungsfrist bzw. Mindestvertragsdauer: aktuell technisch keine hinterlegt — durch Continua/Anwalt festzulegen.] Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten, insbesondere bei wiederholtem oder schwerwiegendem Verstoss gegen §3, §4 oder §5.
Bis zur Bestätigung der Kündigung durch Continua bleibt der Zugang der Praxis aktiv; mit der Bestätigung werden sämtliche Therapeuten-Konten der Praxis deaktiviert.
Die Praxis kann ihre Daten (Übungs-Bibliothek, Patientendaten, Heimprogramme, Dokumentationen, Mediendateien) jederzeit über die Praxis-Software als Datenexport herunterladen, insbesondere vor einer Kündigung.
Ab der Bestätigung der Kündigung durch Continua bleiben die Praxis- und Patientendaten während einer Aufbewahrungsfrist von 2 Jahren gespeichert, ohne dass die Praxis in dieser Zeit auf die Software zugreifen kann. Innerhalb dieser Frist kann die Praxis bei Continua eine Reaktivierung beantragen. Nach Ablauf der Frist werden sämtliche Daten der Praxis unwiderruflich gelöscht. Patientenkonten selbst bleiben davon unberührt, soweit der jeweilige Patient noch mit einer anderen Praxis verknüpft ist.
Rechnungs- und Buchhaltungsdaten der Praxis-Kundenbeziehung werden im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (Art. 958f OR, 10 Jahre) unabhängig hiervon weitergeführt.
Continua kann diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von [ANKÜNDIGUNGSFRIST, z. B. 30 Tage] anpassen. Widerspricht die Praxis nicht innert dieser Frist, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Bei wesentlichen Änderungen zu Lasten der Praxis steht dieser ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu.
Im Verhältnis zu den Patientendaten, die die Praxis über Continua bearbeitet, ist die Praxis Verantwortliche im Sinne des Schweizer Datenschutzrechts (revDSG); Continua bearbeitet diese Daten als Auftragsbearbeiterin ausschliesslich nach Weisung der Praxis und im Rahmen des separaten Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV). Für die eigene Kundenbeziehung zur Praxis gilt die Datenschutzerklärung von Continua.
Continua kann zur Erbringung ihrer Leistungen weitere Auftragsbearbeiter (Subunternehmer) beiziehen, namentlich für Hosting, E-Mail-Versand, Zahlungsabwicklung und Mobil-Benachrichtigungen. Einzelheiten und das Verfahren bei Änderungen sind im AVV geregelt.
Offener Punkt: Ob und inwieweit die für die Praxis geltende Schweigepflicht direkt aus Art. 321 StGB oder aus berufsrechtlichen/kantonalen Bestimmungen folgt, ist noch nicht abschliessend geklärt und muss vor Livegang durch eine auf Schweizer Gesundheitsrecht spezialisierte Fachperson pro Berufsgruppe (Ergotherapie, Atemtherapie, später Psychotherapie) geprüft werden. Diese AGB nehmen daher bewusst keine Position dazu vorweg, ob Art. 321 StGB einschlägig ist. Die Praxis bleibt im Rahmen der für sie geltenden Schweigepflicht dafür verantwortlich, dass die Nutzung von Continua damit vereinbar ist.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des IPRG und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz von Continua (Bonaduz, Graubünden), soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Massgebend ist die deutsche Fassung dieser AGB.
legal/) und noch nicht abschliessend durch eine Fachperson für Schweizer Vertrags- und Gesundheitsrecht geprüft — insbesondere §15 (Berufsgeheimnis) bleibt offen.